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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ARBEITSSCHUTZ RASCH
Richard Rasch
Dorfstraße 1
87742 Köngetried
Deutschland

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Einzelaufträge zwischen ARBEITSSCHUTZ RASCH, Richard Rasch, Dorfstraße 1, 87742 Köngetried, und seinen Kunden, soweit im jeweiligen Angebot oder Auftrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

ARBEITSSCHUTZ RASCH erbringt insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsschutzberatung.

Abweichende Vereinbarungen zwischen ARBEITSSCHUTZ RASCH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Beauftragung von ARBEITSSCHUTZ RASCH erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines individuellen Angebots.

Das Angebot enthält insbesondere Angaben zum vereinbarten Leistungsumfang und zur Vergütung.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und die Beauftragung von ARBEITSSCHUTZ RASCH bestätigt wird.

Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelauftrag.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder Auftrag vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags und können gesondert berechnet werden.

3. Leistungen

ARBEITSSCHUTZ RASCH bietet insbesondere Beratungsleistungen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes an.

Art, Umfang und Durchführung der Beratung werden individuell mit dem jeweiligen Kunden vereinbart.

Die Beratung kann – abhängig vom jeweiligen Auftrag – beispielsweise die fachliche Unterstützung bei Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes, die Beurteilung arbeitsschutzbezogener Sachverhalte oder die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen umfassen.

Welche konkreten Leistungen geschuldet sind, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelauftrag.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, ARBEITSSCHUTZ RASCH alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Auskünfte vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu können insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Beschäftigte sowie bereits vorhandene Unterlagen zum Arbeitsschutz gehören.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden und vereinbarte Termine eingehalten werden können.

 

Entstehen Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, kann sich der vereinbarte Leistungszeitraum entsprechend verlängern. Ein hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

5. Durchführung der Leistungen und Termine

Die Durchführung der vereinbarten Leistungen erfolgt nach individueller Abstimmung mit dem Kunden.

Vereinbarte Termine und Fristen werden im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgelegt.

Soweit ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde, handelt es sich um einen voraussichtlichen Termin.

Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Umständen, die ARBEITSSCHUTZ RASCH nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird mit dem Kunden ein angemessener Ersatztermin vereinbart.

Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Erkrankung, technischen Störungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Leistungen von ARBEITSSCHUTZ RASCH wird individuell im jeweiligen Angebot bzw. Einzelauftrag vereinbart.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Rechnungsstellung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ARBEITSSCHUTZ RASCH ist insbesondere berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

7. Zusätzliche Leistungen

Leistungen, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden erbracht.

Zusätzliche Leistungen können gesondert vergütet werden.

Dies gilt insbesondere für zusätzlichen Beratungsaufwand, der aufgrund nachträglicher Änderungen des Auftrags, zusätzlicher Anforderungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden entsteht.

8. Arbeitsergebnisse und Unterlagen

Im Rahmen der Beratung können durch ARBEITSSCHUTZ RASCH Unterlagen, Empfehlungen, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt werden.

Diese Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden grundsätzlich für die eigenen betrieblichen Zwecke verwendet werden.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung für Zwecke außerhalb des vereinbarten Auftrags bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von ARBEITSSCHUTZ RASCH, soweit dem keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

Das geistige Eigentum an von ARBEITSSCHUTZ RASCH erstellten Konzepten, Vorlagen und sonstigen Unterlagen verbleibt, soweit gesetzlich zulässig, bei ARBEITSSCHUTZ RASCH.

9. Verantwortung des Kunden im Arbeitsschutz

Die Beratung durch ARBEITSSCHUTZ RASCH dient der fachlichen Unterstützung des Kunden.

 

Die gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers im Bereich des Arbeitsschutzes bleiben grundsätzlich beim jeweiligen Arbeitgeber bestehen.

 

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

Empfehlungen von ARBEITSSCHUTZ RASCH entbinden den Kunden nicht von seinen eigenen gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten.

10. Haftung

ARBEITSSCHUTZ RASCH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet ARBEITSSCHUTZ RASCH ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ARBEITSSCHUTZ RASCH nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

 

11. Vertraulichkeit

ARBEITSSCHUTZ RASCH verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

 

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort, soweit gesetzlich zulässig.

 

Gesetzliche Auskunfts-, Offenlegungs- oder Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

 

12. Beendigung und Kündigung

Die Beendigung oder Kündigung eines Auftrags richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den im jeweiligen Angebot oder Einzelauftrag getroffenen Vereinbarungen.

 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags entsprechend zu vergüten, soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von ARBEITSSCHUTZ RASCH aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von ARBEITSSCHUTZ RASCH.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen ARBEITSSCHUTZ RASCH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: August 2026

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Dorfstraße 1

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